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Diplomarbeit 2002 (DA02): Arbeits-Archiv
 
DA Kll 02/1 - Schnittstellenprobleme von Informatik und Kriminalitat mit Losungsansatzen fur die Praxis
Studierende: Gregor Kunzli, kuenzgre
  Andreas Meyer, meyerand
  Cora Schapper, schaecor

Betreuer: Werner Kallenberger, kall

Anhand des Falles von ETH Assistenzprofessor Stricker wird im ersten Kapitel aufgezeigt, dass es in der Schweiz noch keine rechtskraftigen Gerichtsurteile betreffend der Verantwortlichkeit fur Links auf Homepages gibt. Gemass dem kurzlich publizierten Urteil des Bezirksgerichts Zurich wird die rechtliche Qualifikation der verschiedenen Arten von Links bewertet und die Verantwortung fur die entsprechenden Links erlautert.

Die Untersuchung der geltenden internetstrafrechtlichen Normen ergibt, dass in der Gerichtspraxis grundsatzlich keine neuen Straftatbestande notwendig scheinen. Die Aufklarung gestaltet sich jedoch oft sehr aufwandig und kann oft gar nicht vollendet werden, weil landerubergreifende Richtlinien fehlen, welche eine Verfolgung uber die Landesgrenzen hinweg ermoglichen wurden. Zudem gelangen viele Straftaten aus Angst vor Imageverlust des Geschadigten gar nicht erst zur Anzeige.

Beim Vergleich der Datenschutzgesetzgebung der Schweiz und von Deutschland zeigen sich viele Gemeinsamkeiten. So bestehen z.B. in beiden Gesetzen fur Stellen und Behorden des Bundes strengere Normen als fur den privatrechtlichen Bereich. Die zwei Hauptunterschiede sind in der Anwendbarkeit der Gesetze zu finden. Wahrend das Schweizerische Gesetz die Daten von naturlichen und juristischen Personen gleichermassen schutzt, ist das Deutsche Gesetz nur auf die Daten naturlicher Personen anwendbar. Zudem regelt das Schweizerische Gesetz jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten, wahrend das Deutsche Datenschutzgesetz lediglich die automatisierte Datenverarbeitung regelt.

Als Unterstutzung fur Abklarungen in KMU's wurde eine Checkliste erarbeitet, welche Hinweise fur mogliche Verbesserungen entsprechend den gewunschten Schutzbedarfskategorien liefert. Sie deckt den Netzwerk- und Serverbereich ab.

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